DACHBODEN
Für bestehende Gebäude ergeben sich seit 2007 für Decken unter begehbaren Dachräumen Pflichten der Nachrüstung. Welche Aufgaben damit für das Dachdeckerhandwerk verbunden sind, wird unten stehend berichtet.
Bis 2006 musste unter bestimmten technischen Randbedingungen die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke eingebaut werden.
Wenn ein Eigentümer eines Gebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen eine selbst davon bewohnt, sind die Anforderungen nur bei einem Eigentümerwechsel und dann erst zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang zu erfüllen.
Eine Schonfrist ist also für Besitzer “kleinerer Häuser” gegeben bzw. sie sind sogar vollständig davon befreit, sofern kein Verkauf oder Vererbung eintritt.
Eine technische Einschränkung gilt nur für “nicht begehbare aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume”. Hier besteht eine Nachrüstungspflicht.
Eine Pflicht zur wärmetechnischen Verbesserung besteht für Räume die kleiner als 1,80 Meter Höhe haben. Räume, die sich also nur gebückt begehen oder sogar nur bekriechen lassen.
Einer Nachrüstungspflicht unterliegen nur solche Decken, die Außenbauteile beheizter Räume sind. Wenn der darüber liegende Dachraum von einer Dämmschicht umschlossen wird, ist dies insbesondere nicht der Fall. Die oberste Decke muss also nicht zusätzlich gedämmt werden, wenn bei einem komplett bis zum First gedämmtes Dach vorhanden ist.
Nicht begehbare Decken
In der Praxis waren es gar nicht so viele oberste Geschoßdecken, die bis zum Jahresende 2006 gedämmt sein mussten, wenn man alle Randbedingungen und Einschränkungen betrachtet.
Ein Wärmedurchgangskoeffizient von ?U=0,30W/m²k muss erreicht werden, dort wo es erforderlich ist.
Im Grundsatz lässt sich die Dämmung auf, in oder unter der Decke einbauen. Das Auslegen der Wärmedämmung auf der Decke ist die einfachste Lösung.
Da das Material in der Regel keiner Witterung und keiner Druckbelastung ausgesetzt ist, kann praktisch jeder Dämmstoff verwendet werden. Ob in Form von Platten oder Rollen, in schütt- oder blasfähiger Form.
Bei weichen Dämmstoffen wie Mineralwolle sollte der Einsatz vlieskaschierter Platten mit verfestigter Oberfläche überprüft werden, falls bei einem gelegentlichen Bekriechen des Dachraumes für Wartungszwecke zu rechnen ist. Lose Dämmstoffe, die geschüttet, eingeblasen oder aufgespritzt werden, bieten sich an, wenn extrem geringe Höhen und / oder ein Dachraum mit unregelmäßiger Grundrissgeometrie und / oder einer unebenen Grundfläche vorhanden ist.
Wo ein Mensch nicht einmal mehr kriechen kann, lassen sich speziell die blas- und spritzbaren Dämmstoffe auch dort einbauen. Ein aufwändiger Zuschnitt der Platten entfällt in diesem Fall. Ein Rieselschutz kann erforderlich sein, je nach Zustand der vorhandenen Decke und abhängig von dem verwendeten losen Dämmstoff. Für die neue Dämmung ist in jedem Fall die Notwendigkeit dampfsperrender- oder bremsender Maßnahmen zu überprüfen.
Freiwilligkeit bei begehbaren Dachräumen
Ausgenommen von der termingebundenen Nachrüstungspflicht der EnEV sind die begehbaren obersten Decken.
Zu prüfen ist, ob für diese Decken eine nachträglich Dämmmaßnahme sinnvoll ist. Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht. Zu berücksichtigen ist, die perspektivische Vorstellung des Hausbesitzers in Bezug auf einen Dachgeschoßausbau.
Es muss damit gerechnet werden, das der Dachraum früher oder später mit einer Verwendung - und sei es nur als Abstellraum - genutzt wird. Entweder durch Dielenkonstruktionen -oder weniger aufwändig durch Verbundelemente- sollte deshalb die Wärmedämmung in jedem Fall mindestens für Teilbereiche begehbar ausgeführt werden. Mit einer Dampfbremse lassen sie sich schnell und einfach auf den vorbereiteten Boden auslegen. Die Wärmedämmung besteht aus mit aufkaschierter Holzspan- oder Gipsfaserplatte. Ohne das die Kosten für einen kompletten Fußbodenaufbau anfallen, entsteht so eine robuste begehbare Oberfläche.
Wenn der Bauherr auf absehbare Zeit keinen Dachgeschoßausbau zu Wohnzwecken ausführen möchte, hat die Auslegung für Teilbereiche Vorteile.
Wir freuen uns, wenn Sie in einem persönlichen Gespräch über durchzuführende Dämmmaßnahmen bezüglich Ihres Dachbodens Sie zu beraten.


