ENERGIEBERATUNG
Das Aufzeigen verschiedener Möglichkeiten zur energetischen Sanierung umfasst die Energieberatung. Die energetische Planung wird künftig bei Neubauten zum Standard gehören.
Empfehlen tut sich eine umfassende Energieberatung bei anstehenden Gebäudesanierungen bzw. zur Inanspruchnahme von Fördermitteln wird sie verlangt. Nach Erstellung des Energieausweises/Energiepasses ist der zweite Schritt zur energetischen Sanierung die Energieberatung.

Der Energieausweis/Pass liefert Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes, dies ist Grundlage der Energieeinsparverordnung EnEV 2007. Er liefert weiterhin sinnvolle und wirtschaftliche Vorschläge zur Modernisierung. Sie brauchen in Zukunft einen Energieausweis/Pass sobald Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten. Es wird zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis unterschieden.
Alle relevanten Daten des Gebäudes sind im Bedarfsausweis berücksichtigt. Nach der Wärmedämmfähigkeit wird die gesamte Gebäudehülle berechnet und die Anlagentechnik wird detailliert berücksichtigt.
Der Jahresenergiebedarf sowie der Primärenergiebedarf ergibt sich aus dem Bedarfsausweis. Aus den Ergebnissen wird sofort Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen sichtbar.
Da der Bedarfsausweis wesentlich aussagekräftiger ist, als der Verbrauchsausweis, wird dieser eher empfohlen.
Stark abhängig von den Bewohnern ist der Verbrauchsausweis, da dieser auf die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre basiert.
Da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet wird, sind Modernisierungsempfehlungen nur bedingt möglich.
Ein Neumieter bzw. Mietinteressent hat das Recht, einen gültigen Energieausweis, bei der Vermietung einzusehen.
Da die Energiekosten ständig steigen, wird zukünftig der Energieausweis eine sehr wichtige Rolle spielen. Der Energieausweis wird beim Verkauf eines Gebäudes in Zukunft zum Vertragsbestandteil werden.
Zwingend ist der Bedarfs orientierende Energieausweis zur Modernisierung eines Gebäudes notwendig. Z.B. bei der Heizung erhalten Sie durch den Bedarfsausweis einen Überblick über das mögliche Einsparpotenzial.
Es gibt eine Vielzahl an Programmen zur Finanzierung von energetischen Gebäudemodernisierungsmaßnahmen.
Für diese Maßnahmen gewährt der Staat Zuschussgelder, wie auch zinsgünstige Darlehen.
Die durchgeführten Maßnahmen müssen klar definiert sein und für die Modernisierung muss eine klare Zielsetzung bestehen. Je nach Zielsetzung und Art dieser Maßnahmen sind auch Kombinationen aus Zuschussgeldern und zinsverbilligten Darlehen möglich.
Ist keine Modernisierungsmaßnahme vom Eigentümer eines Gebäudes geplant, sofern dies nur vom Eigentümer genutzt wird, ist der Energieausweis dennoch ein sehr sinnvolles Instrument. Man kann sich dadurch einen Überblick zur aktuellen energetischen Situation und zum möglichen Einsparpotential verschaffen.
Oft lässt sich bereits mit kleineren Modernisierungsmaßnahmen viel erreichen und man kann so die Energiekosten stark reduzieren.
Je nach Größe und Alter eines Gebäudes ist in bestimmten Fällen auch der einfachere verbrauchsbasierte Energieausweis ausreichend, da nicht für alle bestehenden Gebäude der bedarfsorientierte Energieausweis zwingend ist.
Der Energieausweis für Neubauten wird bereits seit 2002 ausgestellt, während der Energieausweis für Bestandsbauten Schritt für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht wird.



